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Weitere Sexualstraftaten

Sexueller Missbrauch - Sexuelle Nötigung - Vergewaltigung
Welche weiteren Sexualstraftaten sind denkbar?

„Sexueller Missbrauch“, „Sexuelle Nötigung“ und „Vergewaltigung“ sind neben dem „Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie“ die in der Praxis häufigsten Sexualstraftaten. Daneben werden aber u.a auch immer wieder Verfahren wegen „Sexueller Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge“, „Sexuellem Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen“, „Exhibitionistischen Handlungen“ oder der „Verbreitung pornographischer Schriften“ geführt.
Hinzu kommen noch „Menschenhandelsdelikte“ sowie weitere Taten mit Sexualbezug. Die hier vorgenommen Aufzählung ist insofern nicht abschließend.

Weiterführende Informationen


» Was droht nach dem Gesetz?
» Welche weiteren Konsequenzen drohen?
» Was kann der Strafverteidiger tun?
» Welche weiteren Sexualstraftaten sind denkbar?
» Vertritt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Steffen Lindberg, MM auch Opfer?

Wie nehme ich Kontakt zu Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Steffen Lindberg, MM auf ?

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Steffen Lindberg, MM verteidigt bundesweit. Die strafrechtliche Beratung bei Sexualstraftaten ist in der Regel eilbedürftig. Neben der Nummer des Sekretariats 0621 - 1 22 22 50 kann daher auch die Notrufnummer 0176 - 2 55 99 700 gewählt werden. Anfragen sind auch per Mail möglich unter lindberg@familien-strafrecht.de.
widerstandsunfaehiger exhibitionistische
Direktkontakt Rechtsanwalt Lindberg +49 621 1222275