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Weitere Konsequenzen

Sexueller Missbrauch von Kindern - Sexueller Missbrauch - Sexuelle Nötigung -Vergewaltigung. Welche weiteren Konsequenzen drohen?

Neben einer hohen Freiheitsstrafe fürchten Sexualstraftäter häufig auch um eine Ächtung in der Öffentlichkeit. Alleine schon der Tatvorwurf „Sexueller Missbrauch von Kinder“ oder „Vergewaltigung“ bewirkt mitunter die Gefahr des Verlusts der persönlichen und sozialen Existenz - und zwar unabhängig davon, ob der Vorwurf überhaupt zutrifft oder nicht.

Sexuelle Nötigung - Vergewaltigung

Sexualstraftaten, insbesondere wenn Kinder Opfer sind (etwa Sexueller Missbrauch von Kindern iSd: § 176 StGB), gehören zu den schwersten Straften in unserem Rechtssystem und die Toleranzgrenze ist in diesem Bereich „gleich “.
Der im Sexualstrafrecht tätige Strafverteidiger muß allerdings auch wissen, dass die Tatvorwürfe „Sexueller Missbrauch“ , Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung auch gezielt zur Falschbelastung eingesetzt werden können. Die stigmatisierende Wirkung ist derart hoch, dass oft schon alleine durch ein entsprechendes Ermittlungsverfahren erheblicher Schaden angerichtet werden kann - wie gesagt, unabhängig davon, ob der Vorwurf zutrifft oder nicht.

Ferner droht im Falle einer Verurteilung wegen der Straftat „Sexueller Missbrauch, Sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung“ stets ein entsprechender Eintrag im Bundeszentralregister und im polizeilichen Führungszeugnis; ggf. sogar ein Berufsverbot.
Daneben treten Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche, die dem Tatopfer im Falle der Verwirklichung der Sexualstraftat zustehen.

Weiterführende Informationen


» Was droht nach dem Gesetz?
» Welche weiteren Konsequenzen drohen?
» Was kann der Strafverteidiger tun?
» Welche weiteren Sexualstraftaten sind denkbar?
» Vertritt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Steffen Lindberg, MM auch Opfer?

Sexueller Missbrauch - Sexuelle Nötigung - Vergewaltigung: Wie nehme ich Kontakt zu Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Steffen Lindberg, MM auf ?

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Steffen Lindberg, MM verteidigt bundesweit. Die strafrechtliche Beratung bei Sexualstraftaten ist in der Regel eilbedürftig. Neben der Nummer des Sekretariats 0621 - 1 22 22 50 kann daher auch die Notrufnummer 0176 - 2 55 99 700 gewählt werden. Anfragen sind auch per Mail möglich unter lindberg@familien-strafrecht.de.
Bundeszentralregister Fuehrungszeugnis Berufsverbot
Direktkontakt Rechtsanwalt Lindberg +49 621 1222275