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Probleme am Arbeitsplatz

Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie gemäß § 184 b StGB - Drohen Probleme am Arbeitsplatz?

Auch hier gilt:
Es kommt auf den Einzelfall an. Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in einer relativ aktuellen Entscheidung im Einzelfall eine Entlassung eines Lehrers wegen Ermessensfehler zunächst für rechtwidrig erklärt.
Diese Entscheidung sollte jedoch nicht dahingehend missverstanden werden, dass arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung bzw. der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis ohne Weiteres zu vermeiden seien. Im Gegenteil: Gerade in Fällen, in welchen ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis oder gar ein Beamtenverhältnis besteht - aber nicht nur dort - drohen äußerst ernste arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Dies umso mehr, wenn die Straftaten Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie, was häufig vorkommt, am Arbeitsplatz oder während der Arbeitszeit begangen wurden.

Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie gemäß § 184 b StGB - Häufige Fragen

» Was droht nach dem Gesetz?
» Durchsuchung / Beschlagnahme / Sicherstellung, was ist zu tun?
» Was sind die Aufgaben des Strafverteidigers?
» Gibt es immer eine öffentliche Hauptverhandlung?
» Ist eine Vorstrafe zwangsläufig?
» Wie erfolgt die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet?
» Was ist mit „Posingbildern“?
» Strafbarkeit auch bei Jugendpornographie?
» Drohen Probleme am Arbeitsplatz?
» Strafbarkeit durch Aufrufen und Betrachten ohne manuelle Speicherung?
» Was sind die wichtigsten Informationen für den Strafverteidiger?

Wie nehme ich mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Steffen Lindberg, MM Kontakt auf?

Die Strafverteidigung bei Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie erfolgt ggf. bundesweit. Im Eilfall kann hier die Notrufnummer 0176-255 99 700 gewählt werden. Daneben ist das Sekretariat von Strafverteidiger Steffen Lindberg, MM auch unter der Rufnummer 0621-1 22 22 50 erreichbar.
Verbreitung Arbeitsplatz
Direktkontakt Rechtsanwalt Lindberg +49 621 1222275