Familienrecht, Strafrecht, Fachanwälte, Mannheim, Ganz, Lindberg
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Strafverteidigung im Sexualstrafrecht - Bundesweit

Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie - Sexueller Missbrauch - Sexuelle Nötigung - Vergewaltigung - Sexualstrafrecht

Die Strafverteidigung bei den Tatvorwürfen Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie, Sexueller Missbrauch, Sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung stellt eines der Rechtsgebiete dar, bei welchen eine bundesweite Strafverteidigung durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Steffen Lindberg, MM erfolgen kann.

Das Sexualstrafrecht in all seinen Facetten nimmt auch innerhalb des Strafrechts einen Sonderstatus ein. Dies gilt umso mehr, wenn im Rahmen des Ermittlungsverfahrens der Tatvorwurf Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie, Sexueller Missbrauch von Kindern, Sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung lautet. In diesem speziellen Bereich treten in der Praxis immer wieder Fragestellungen auf, welche sich von den „üblichen Fragen“ bei der Strafverteidigung in anderweitigen Ermittlungsverfahren unterscheiden können.

Sexueller Missbrauch / Sexuelle Nötigung / Vergewaltigung - Häufige Fragen


» Was droht nach dem Gesetz?
» Welche weiteren Konsequenzen drohen?
» Was kann der Strafverteidiger tun?
» Welche weiteren Sexualstraftaten sind denkbar?
» Vertritt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Steffen Lindberg, MM auch Opfer?

Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie gemäß § 184 b StGB - Häufige Fragen


» Was droht nach dem Gesetz?
» Durchsuchung / Beschlagnahme / Sicherstellung, was ist zu tun?
» Was sind die Aufgaben des Strafverteidigers?
» Gibt es immer eine öffentliche Hauptverhandlung?
» Ist eine Vorstrafe zwangsläufig?
» Wie erfolgt die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet?
» Was ist mit „Posingbildern“?
» Strafbarkeit auch bei Jugendpornographie?
» Drohen Probleme am Arbeitsplatz?
» Strafbarkeit durch Aufrufen und Betrachten ohne manuelle Speicherung?
» Was sind die wichtigsten Informationen für den Strafverteidiger?


Diese Seite kann daher allenfalls eine erste Orientierung ermöglichen, wobei allgemeine Ausführungen im Internet eine einzelfallbezogene und effektive Strafverteidigung nicht ersetzen können. Gerade bei den Tatvorwürfen Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie, Sexueller Missbrauch, Sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung gilt, dass jeder Fall anders gelagert ist und sich eine generalisierende Betrachtung verbietet. Dies gilt sowohl für die Frage der Beweislage als auch für die denkbaren rechtlichen Konsequenzen.Ergänzende Informationen und eine umfassende Beschreibung des übrigen strafrechtliche Tätigkeitsprofils von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Steffen Lindberg, MM befindet sich auf der Hauptseite der Kanzlei, welche unter
www.familien-strafrecht.de erreichbar ist.

Die strafrechtliche Beratung bei Ermittlungsverfahren wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie, Sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung ist häufig eilbedürftig. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Steffen Lindberg, MM steht daher nicht nur unter der Rufnummer 0621 - 1 22 22 50 sondern auch unter dem Strafrechtsnotruf 0176 - 255 99 700 bundesweit für eine Kontaktaufnahme zur Verfügung.

Vergewaltigung Kinderpornographie
Direktkontakt Rechtsanwalt Lindberg +49 621 1222275